Regattasport und Jugendförderung

Segelsport pur am Tegernsee

Meldung zu Regatten des Yacht-Club am Tegernsee

Über dieses Formular können Sie sich zu den Regatten des Yacht-Club am Tegernsee melden. Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

1. Auswahl der Regatta

2. Angaben zum Boot

Folgende Angaben betreffen nur die Seemeisterschaft und das Blaue Band:

3. Angaben zum Steuermann

Verwenden Sie bitte eine gültige e-Mail Adresse. Sie erhalten an diese Adresse eine Bestätigung Ihrer Meldung per e-Mail. Ausserdem werden Benachrichtigung im Falle kurzfristiger Änderungen neben der telefonischen Benachrichtigung über e-Mail Versand.

4. Crew

5. Haftungsausschluss, -begrenzung, Unterwerfungsklausel

Nachstehende Klausel ist Teil der Registrierung. Sie ist vom Steuermann sowie allen Crewmitglieder bei der Einschreibung im YCaT e.V. vor der ersten Wettfahrt durch Unterschrift anzuerkennen.

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, in diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer,sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters,seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung der Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.Bei der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftzung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergunsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregel der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

Bitte rechnen Sie 8 plus 5.

Hinweis: Bei Minderjährigen ist bei der Einschreibung vor der ersten Wettfahrt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich!