Liebe Mitglieder,

zwischenzeitlich wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, Sport und Integration zu Auslegung der derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmehverordnung festgestellt:

Sind ehrenamtliche Maßnahmen zur Instandsetzung und Pflege der Sportanlagen möglich?

Das ist möglich.

Die allgemeine Kontaktbeschränkung und das allgemeine Abstandsgebot müssen dabei eingehalten werden. Arbeiten auf Vereinsflächen und im Vereinsgebäude dürfen – wenn an verschiedenen Stellen gleichzeitig gearbeitet wird – innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen nur in den Kreisen der in §§ 2, 3 genannten Personen (Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands) stattfinden. Der Abstand muss – soweit möglich – eingehalten werden und die einzelnen Arbeitsgruppen sollten nicht durchmischt werden.

Der YCaT wird alsbald Kleinmaßnahmen am Gelände für den Arbeitsdienst anbieten. Bitte melden Sie sich daher bereits jetzt bevorzugt bei Erik Weidinger per Email (per Email oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf der Voicebox) und bekunden Ihr Interesse, damit wir Sie für Arbeiten einteilen können.