Update 20.5.20

Liebe Mitglieder,

das Gute vorab: seit Montag 11. Mai 2020 ist die eingeschränkte Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs für Individualsportarten im Breitensportbereich möglich. Der Betrieb der Vereinsanlagen ist zwar grundsätzlich weiterhin untersagt, auch dürfen wir die Vereinsräume vorerst nicht öffnen, Sie als Bootseigner dürfen aber mit Einschränkungen den Segelsport zu individuellen Trainingszwecken (der sportliche Charakter steht hier im Vordergrund) über die Vereinsanlagen unter Beachtung folgender Auflagen gem. der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder ausüben. Die Gaststätte (Terassenbereich, Maskenpflichtbeim Betreten) und damit die WC Anlagen (Zugang nur jeweils für eine Person, Maskenpflicht) sind seit dem 18. Mai 2020 wieder tagsüber geöffnet. Die exakten Regelungen für die Gasstätte können vor Ort in Erfahrung gebracht werden. Bei Missachtung der Regelungen für Gaststätte oder Vereinsgelände wird ein Hausverbot ausgesprochen.

Auf Grund des zu erwartenden Andrangs insbesondere am Kran und Gelände wird bis auf Widerruf folgende Regelung eingeführt:

(1) Es dürfen (neben Booten die sich unmittelbar in Vor- oder Nachbereitung für das Training befinden) max. gleichzeitig drei Boote als Gespann auf das Gelände verbracht und aufgeriggt werden sowie entsprechend Trailer abgeholt werden*. Davon darf ein Gespann sich im Bereich der Krananlage aufhalten, eines im Bereich des Teerplatzes und eines im Bereich der Wiese/Rasensteine. Die Koordination von Kranterminen und Einfahrten in das Gelände obliegt dem Hafenmeister*. Jedem Boot wird eine Kranzeit von 60 Minuten für Aufenthalt auf dem Kransteg zum Kranen und Maststellen eingeräumt. Dazu darf das betreffende Boot 30 Minuten vor dem Termin in den Wartebereich auf dem Teerplatz einfahren. Zugfahrzeug und Trailer haben das Gelände spätestens 30 Minuten nach Ende der Kranzeit zu verlassen; analog gilt für Landliegeplatzinhaber, dass diese das Zugfahrzeug und Straßentrailer spätestens nach dem Aufriggen vom Gelände fahren. Bei Kranterminen, die vom Hafenmeister durchgeführt werden ist am Kransteg ein Nasen-Mund-Schutz anzulegen.

* Ergänzende Informationen: Für Boote die lediglich auf die Wiese verbracht und dort aufgeriggt werden, ist keine Anmeldung erforderlich. Die Abstimmung mit den anderen Mannschaften erfolgt vor Ort. Wir bitten aber darum, die Zugfahrzeuge nach der Einfahrt schnell wieder vom Gelände zu entfernen, um wartenden Gespannen die Einfahrt zu ermöglichen. Zwischen Booten, die sich schon auf dem Gelände befinden und dort aufgeriggt werden muss jeweils eine Bootslänge Abstand bestehen.

(2) Es dürfen max. soviele Personen anwesend sein, wie der maximalen Bootsbesatzung entsprechen. Ausgenommen sind Familien und ihnen Gleichgestellte eines Hausstandes. Die Bootsbesatzungen dürfen sich zusammensetzen aus Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands. Die einzelnen Boots-Gruppen dürfen sich untereinander nicht mischen. Bei Kranterminen, die der Hafenmeister durchführt, gilt abweichend, dass dieser die Anzahl der anwesenden Personen individuell begrenzen kann.

(3) Ein Vereinsleben jeglicher Art ist bis auf weiteres nicht möglich; leider auch der nette Plausch zwischendurch muss unterbleiben. 

(4) Das Betreten von Gelände oder Stegen ist ausschließlich zum Zweck des Einwasserns oder des Segelns gestattet (z.B. kein Verweilen auf Stegen oder dem Mitgliedersitzplatz). Das Befahren des Geländes mit Kraftfahrzeugen ist nur zum Bringen des Bootes und Abholen von Trailern gestattet.

(5) Das Auf- und Abriggen von Booten vor und nach dem Segeln ist nur in ausreichend Abstand (min. eine Bootslänge) zu anderen Booten gestattet. Das Ein- und Auswassern soll einzeln erfolgen. Das wartenden Boot soll sich bis zum Ablegen bzw. Entfernen von Kran oder Slipanlage und direktem Umgriff des sich im Vorgang befindlichen Bootes nicht nähern.

(6) Mannschaften sollen sich auf dem direkten Weg zu Ihrem Boot begeben und nach dem Segeln das Gelände wieder auf direktem Weg verlassen. Bei Begegnung mit anderern Mannschaften sind die Abstandsregeln einzuhalten. Begegnungen auf dem Steg sollen vermieden werden indem gewartet wird, bis die jeweils andere Mannschaft den Steg verlassen oder ihr Boot erreicht und betreten hat.

(7) Kleiden Sie sich bitte entsprechend der vorherrschenden (Wasser)Temperaturen, ziehen Sie auch eine Kenterung in Betracht und tragen Sie während des Segelns eine Schwimmweste.

(8) Im Allgemeinen gelten die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung ( u.a. Beachtung der Kontaktbeschränkung, Betretungsverbot der Anlagen für Personen mit Corona typischen Krankheits-, Grippe- oder Erkältungssymptomen oder falls entsprechende Symptome im Haushalt oder nahen persönlichen Umfeld vorliegen, etc. ).

(9) Sofern die Einhaltung der Abstandsregeln nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Maske getragen werden.

Wir bitten Sie um Einhaltung der Regeln, dies gebietet mindestens der gegenseitige Respekt, und wünschen Ihnen einen guten Auftakt in der Segelsaison 2020.