Liebe Mitglieder,

noch dürfen wir den Zugang zum Gelände nicht öffnen. Bereits seit längerem dürfen aber gewerbliche Anbieter Boote einwassern. Für Eigner, die sich ausschließlich selbst um ihr Boot kümmern, bedeutet das, dass weiterhin kein Einwassern gestattet ist. Einige Möglichkeit besteht derzeit darin, sich mit einem Gewerbebetrieb zu vereinbaren und einen Auftrag zu vergeben.

Zwischenzeitlich ist auch klar, Sie als Eigner können das Boot bis an eine öffentliche Übergabestelle oder zum Betrieb verbringen. Ab dort muss die Übernahme durch einen Dienstleister erfolgen, der das Boot aufs Clubgelände bringen darf und dieses dort aufbaut und einwassert. Generell sind aber im Winterlager und bei der Übergabe die Abstandsregeln und Hygienestandards berücksichtigt werden.

Die derzeit brennende Frage ist, ab wann man dann über die Vereinsstege und das Gelände zu seinen Booten darf. Die Sportminister haben sich bereits in ihrer Konfernez vergangene Woche für eine Lockerung der Maßnahmen zu diesem Zweck ausgesprochen. Es gibt also begründete Hoffnung, dass entweder schon diese oder nächste Woche hierzu positive Nachricht.

Zur Entzerrung von Kontakten beim Einwassern, wird sobald Vereinsgelände wieder nutzbar sind, durch den Verein und unseren Hafenmeister eine Zugangsregelung aufgestellt, die sicherstellt, dass jeweils nur ein Boot am Kran sowie ein weiteres in Vorbereitung am Gelände zur gleichen Zeit anwesend sind. Ferner wird vom Verband eine Vorgabe für die Umsetzung von Regelungen für die Kontatvermeidung geben (z.B. Tragen von Masken am Steg und evtl. am Gelände, kein Baden am Steg und kein Verweilen/Aufenthalt über den Zweck des Auf- und Abbaus von Booten hinaus, weitere Schließung der Gastro und Sanitären Einrichtungen, u.ä.)

Sobald diesbezügliche Lockerungen beginnen informieren wir Sie auch durch Email.