Stand 8.4.2020

Liebe Mitglieder,

die Verantwortung gegenüber Gesellschaft und besonders schutzbedürftigen Mitmenschen verlangt ein rigoroses Einschreiten gegen die Verbreitung des derzeit grassierende Coronoavirus SRAS-COV-2. Ziel ist es die Ausbreitung zu verlangsamen und bestmöglich einzudämmen. Daraus folgen vor allem Einschränkungen für den Freizeitbereich.

Die bayerische Staatsregierung hat zur Eindämmung der Ausbreitung von SRAS-COV-2 folgendes Erlassen:
https://www.bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/

Hierzu existiert eine Auslegung der Vorschriften auch für den Wassersport: https://www.landkreis-miesbach.de/B%C3%BCrgerservice/Aktuelles/index.php?La=1&object=tx,2823.1615.1&kat=&kuo=2&sub=0

Dem Grundsatz nach ist der Betrieb von Sportboothäfen und Vereinsanlagen untersagt. In der Folge stellt der Yacht-Club am Tegernsee den Betrieb während der Geltungsdauer der Betriebsuntersagungen und Ausgangsbeschränkungen ein.

Liegeplatzinhaber sind aufgefordert Boote bis zu diesem Datum im Winterlager zu belassen. Das Gelände und die Steganlage des YCaT e.V. dürfen nicht betreten oder befahren werden. Tätigkeiten im Freizeitbereich sind nicht möglich.

Gewerbebetriebe können ihrer Tätigkeit auf dem Gelände des YCaT nur nach Vorlage einer Erlaubnis durch eine Behörde nachgehen. Publikumsverkehr und Anwesenheit von Mitgliedern, Bootseignern oder Dritten auf dem Gelände und Vereinsanlagen ist untersagt und zu unterbinden.

Die Geschäftsstelle ist bis zum Ende der Ausgangsbeschränkung ausschließlich per E-Mail erreichbar. Jeglicher Publikumsverkehr wird für die Dauer des Katastrophenfalles eingestellt.

Sollte sich die Situation verändern oder neue Informationen bekannt werden, erfolgt eine neue Bewertung mit ggf. angepassten Vorgaben.