Stand 18.4.2020

Liebe Mitglieder,

leider ist auch weiterhin der Betrieb von Sportboothäfen und Vereinsanlagen dem Grundsatz nach untersagt : Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/

Für uns bedeutet dies, dass weiterhin sämtliche privaten Tätigkeiten von Mitgliedern auf dem Gelände und den Steganlagen untersagt bleiben. Dies beinhaltet auch das Bringen und Abstellen von Booten oder den Zugang zu bereits im Wasser liegenden Booten. Ebenfalls muss derzeit jegliche Trainings- und Regattatätigkeit unterbleiben

Lediglich Gewerbebetriebe können ihrer Tätigkeit nach Abstimmung mit dem Hafenmeister auf dem Gelände des YCaT nachgehen und Boote reparieren, aufriggen und einwassern. Der YCaT legt hierzu fest, dass max. 2 Personen je Betrieb gleichzeitig auf dem Gelände oder den Steganlagen gestattet sind und niemals mehr als zwei Betriebe gleichzeitig auf de Gelände arbeiten dürfen. Die Betriebe haben sich auf dem Gelände so zu verteilen, dass zu keinem Zeitpunkt eine unmittelbare Annäherung zwischen den Mitarbeitern von unter 3 m entsteht. Publikumsverkehr und Anwesenheit von Mitgliedern, Bootseignern oder Dritten auf dem Gelände und Vereinsanlagen ist untersagt und zu unterbinden.

Die Geschäftsstelle ist bis zum Ende der Ausgangsbeschränkung ausschließlich per E-Mail erreichbar. Jeglicher Publikumsverkehr wird für die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung eingestellt.

Hinsichtlich der Regattaplanung wurde bereits die KZV Regatta auf den Herbst verschoben. Ebenfalls scheint es angezeigt die 420er Regatta zu verschieben. Genauere Planungen über Mai hinaus werden voraussichtlich nach Bekanntgabe möglicher neuer Vorschriften durch die Bayerische Staatsregierung voraussichtlich Anfang Mai möglich sein.

Sollte sich die Situation verändern oder neue Informationen bekannt werden, erfolgt eine neue Bewertung mit ggf. angepassten Vorgaben.